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Corona: Für neue „Ein-Elternregelung“ bei Notfallbetreuung gilt gleiches Antragsverfahren vor Ort

Kyritz, den 30.03.2020

Ab Montag soll in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die neue „Ein-Elternregelung“ bei der Notfallbetreuung starten. So können jetzt auch Kinder in die Notfallbetreuung, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeitet. Das bisherige Antragsverfahren bleibt unverändert und gilt also auch in den Fällen der „Ein-Elternregelung“. Das bedeutet, dass sorgeberechtigte Eltern bei den jeweiligen Einrichtungen wie Kindergärten, Tagespflegestellen oder Horten ihren Bedarf anmelden müssen. Das konkrete Verfahren regeln die Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort selbst. Das teilte ein Sprecher des Interministeriellen Koordinierungsstabes „Corona“ (IMKS Corona) am Sonntag mit.

 

Bild zur Meldung: Corona: Für neue „Ein-Elternregelung“ bei Notfallbetreuung gilt gleiches Antragsverfahren vor Ort