Zulassungsstelle wieder für alle Anliegen erreichbar
Die Zulassungsbehörde des Landkreises ist ab dem 25.05.2020 wieder für alle Anliegen erreichbar. Eine Beschränkung nur auf systemrelevante Fahrzeuge, die aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend festgelegt wurde, gilt dann nicht mehr.
Allerdings ist nach wie vor eine Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Besucherinnen und Besucher verpflichtend.
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