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Anträge noch bis 31. Juli 2020 möglich: Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Bereich Bildung, Jugend und Sport

Kyritz, den 03.06.2020

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium der Finanzen (MdF) haben sich mit einer Richtlinie auf einen Rettungsschirm für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Coronakrise entstanden sind, verständigt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Millionen Euro für drei Monate zur Verfügung. Anträge auf Unterstützung sind noch bis 31. Juli 2020 möglich.

 

Bild zur Meldung: Anträge noch bis 31. Juli 2020 möglich: Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Bereich Bildung, Jugend und Sport